Bei Interesse bitte stets das Anmeldeformular nutzen!
Datum und Öffnungszeiten
Das Street Food Festival findet an folgenden Tagen statt:
Freitag 14. August 2020 16 – 22 Uhr
Samstag 15. August 12 – 22 Uhr
Sonntag 16. August 12 – 20 Uhr
Besucherzahlen/Aussteller
1. Auflage am 21. September 2019 als Eintagesfestival Samstags mit ca. 4000 Besuchern.
Maximal 24 Aussteller, Dopplungen werden grundsätzlich vermieden. Maximal 2 reguläre Burger Anbieter, Maximal 2 Pulled Pork Anbieter.
Adresse
Anfahrtsadresse: Deichstraße 90, 52525 Heinsberg-Oberbruch
Aufbau & Abbau
Der Aufbau findet ab 9 Uhr statt. Ab Beginn des Festivals ist kein Aufbau mehr möglich. Der Abbau findet direkt im Anschluss statt. Nach vorheriger Absprache ist auch ein früherer Aufbau oder ein Aufbau am Vortag möglich. Dasselbe gilt für den Abbau.
Infrastruktur & Technik
Folgende Grundinfrastruktur stellen wir zur Verfügung:
Grundbeleuchtung des Festgeländes
Toiletten
Abfalltonnen für Besucher Abfälle. (regelmässige Leerung)
Diverse Stromverteilerkästen auf dem Gelände. (Mind. 30m Kabel selber mitbringen)
Musik im Hintergrund
Sitzmöglichkeiten für rund 500 Gäste
Nach Absprache: Zentrale Waschstelle mit fließendem Wasser.
Strom
Bei einem temporären Stromausfall übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für einen Umsatzverlust oder Geräte- und Materialschaden. Es sind mind. 30 Meter Kabel mitzubringen. Die Verkabelung vom Stand zum Verteiler ist vom Aussteller herzustellen. Der Strom wird 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Betrieb genommen und 30 Minuten nach Veranstaltungsende ausgeschaltet. Über Nacht gibt es Strom nur nach vorheriger Absprache.
Zelte / temporäre Bauten / Fahrzeuge
Alle Zelte, Anhänger, Foodtrucks, temporären Bauten und sonstige Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind Sache des Ausstellers. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die Statik und Sicherheit bei Regen, Sturm und Gewitter gewährleistet ist. Alle Kategorien sind sorgfältig gegen Wegrollen, Wegfliegen und Umkippen zu sichern. Auf den Geländen darf nur mit Beschwerungen durch Ballast gearbeitet werden. Ein Einschlagen von Gegenständen, Schrauben oder Bohren am Boden sind ausdrücklich verboten! Ein allfälliger Blitzschutz muss korrekt angebracht werden. Die Brandschutz Verordnungen müssen strikt eingehalten werden. Es dürfen keine von Sponsoren beschriftete Anhänger, Trucks, Zelte etc. verwendet werden ohne die vorgängige, schriftliche Bewilligung des Veranstalters.
Abfälle
Oel und Fett muss jeder Standbetreiber selber entsorgen. Bei Vergehen oder illegaler Entsorgung werden die Bußgelder an den Verursacher weiterverrechnet und mit einer Anzeige belegt.
Kein Verkauf von Getränken
Es dürfen keine Getränke verkauft werden. Dazu zählen auch Getränke ähnliche Produkte wie Smoothies, Milchshakes u.ä..
Parkplätze
Um ein Verkehrschaos zu verhindern, müssen Fahrzeuge nach dem Entladen unmittelbar vom Gelände gebracht werden.
Zusätzliche Plätze für Kühl-Anhänger oder Fahrzeuge beim Festivalgelände können beim Veranstalter angefragt werden, diese sind ebenfalls kostenpflichtig.
Sicherheit / Sorgfalt
Das Festivalgelände ist zwar autofrei und von der Hauptstrasse getrennt, dennoch muss von allen Sorge getragen werden, dass weder der Verkehr im Umkreis gestört wird, noch jemand sich in Gefahr begibt. Es wird keine Haftung übernommen.
Die Sicherheits- und Sorgfaltsbestimmungen des Veranstalters müssen strikt eingehalten werden.
Der Betrieb von Gas ist erlaubt und zur Reduktion des Stromverbrauches auch gewünscht. Die Geräte und Anschlüsse müssen nachweislich gewartet sein und bei Aufforderung muss dieser Nachweis vorgezeigt werden.
Bewilligungen
Für das Festival hat der Veranstalter sämtliche Bewilligungen um einen Event durchzuführen. Auf den Stand bezogene Bewilligungen sind Sache der teilnehmenden Stände.
Nicht Einhalten der Richtlinien
Bei Nichteinhaltung der folgenden Punkten kann der Veranstalter den Verkaufsstand schließen:
- Politische und religiöses Vorhaben.
- Wenn der Standbetreiber trotz Mahnung die Beanstandungen des Veranstalters nicht erfüllt oder umsetzt.
- Wenn die Abmachungen gemäß Vereinbarung nicht eingehalten werden.
- Richtlinien missachtet.